Objektbeschreibung.
Die
leerstehende und anzumietende Fläche von 667,44 m², sie befindet
sich in der Wallensteinstraße 3, 1200
Wien. Diese kann im bestehenden Zustand genützt oder
nach Rücksprache mit der Hausverwaltung und Hausgemeinschaft verändert
werden. Eine persönliche Besichtigung ist dringend anzuraten, da über
die Darstellung im Internet kein der Realität entsprechendes Bild
dargestellt erscheint. Auch bedarf es der ausführlichen Erklärung des
Leerstandes, da je nach Interesse dieser auch für den Mietinteressenten
zu verändern ist.
Zugang zum Objekt.
Direkt über den Hauseingang von Haus 3, also, Wallensteinstraße 3, 1200 Wien.
Gewerberechtliche Details.
Derzeit ist kein Gewerbe für die mit 667,44 m² genannte Fläche gemeldet, so dass für die mit neuem Mietvertrag zu beschließende Anmietung auch keinerlei Verbindlichkeit oder Altlast besteht. Auch ist eine Nützung ohne Gewerbe möglich, so man dies mit der Hausverwaltung und der Hausgemeinschaft samt zuständigen Behörden vereinbart. Dies könnte beispielsweise bei Verwendung des Mietgegenstandes durch eine nicht gewerbliche Tätigkeit, wie es ja in vielen Berufen (z. B.: Werkstättenbetriebe aller Art, Kanzleien aller Art, Arztpraxen aller Art, Institute aller Art, Büro und Verwaltungstätigkeiten aller Art, Künstlerische Nutzung aller Art ...) der Fall ist, relevant sein.
Hinweise in Bezug auf "Investition (Mittelherkunft) und Finanzierung (Mittelverwendung)".
Die Hausgemeinschaft kann nicht die Gestaltung des Mietgegenstandes übernehmen, da die Absicht in der Gestaltung nicht von der Hausgemeinschaft je Mietvorhaben vorhersehbar ist. Allerdings kann die Hausgemeinschaft mit der zuständigen Hausverwaltung einen Geschäftsplan mitbetreuen, so ein Mietinteressent seine Vorhaben gemäß der für ihn notwendigen Investitionen so auch mitteilt. Begründung, ein Mieter, der in das Objekt(, beispielsweise eine Schule für Erwachsene, also, an sich in die nicht dort untergebrachte Universität) investiert, er sollte Rechtssicherheit darüber haben, wie diese, ja, Investitionen, im Verhältnis von Mieter und Eigentümer zu beurteilen sind. So ist bei hohen Investitionen dieses Verhältnis eben über die frei zu vereinbarende Miete gestaltbar(, da ja nur dann dem Prinzip von Angebot und Nachfrage entsprochen sein kann.).
Hilfestellung durch die Hausverwaltung und Hausgemeinschaft.
Interessenten kann natürlich auch in vielerlei Hinsicht geholfen werden, da die Hausverwaltung sowohl in steuerlichen wie auch baurechtlichen Fragestellungen Rat erteilen kann. Auch kann man etwaige Voranmeldungen bei Behördenwegen, so gewünscht, erleichtern. Ideal wäre es (in jedem Fall), so ein Mieter mit der Hausverwaltung und der Hausgemeinschaft zu einem längerfristigen Vorhaben gelangt, welches insbesondere den Erfolg des Mieters gewährleistet, da nur so der Erfolg auf das verwaltete Objekt, also, sowohl auf die Verwaltung als auch das Eigentum rückwirken kann.
Zugang zum Objekt.
Direkt über den Hauseingang von Haus 3, also, Wallensteinstraße 3, 1200 Wien.
Gewerberechtliche Details.
Derzeit ist kein Gewerbe für die mit 667,44 m² genannte Fläche gemeldet, so dass für die mit neuem Mietvertrag zu beschließende Anmietung auch keinerlei Verbindlichkeit oder Altlast besteht. Auch ist eine Nützung ohne Gewerbe möglich, so man dies mit der Hausverwaltung und der Hausgemeinschaft samt zuständigen Behörden vereinbart. Dies könnte beispielsweise bei Verwendung des Mietgegenstandes durch eine nicht gewerbliche Tätigkeit, wie es ja in vielen Berufen (z. B.: Werkstättenbetriebe aller Art, Kanzleien aller Art, Arztpraxen aller Art, Institute aller Art, Büro und Verwaltungstätigkeiten aller Art, Künstlerische Nutzung aller Art ...) der Fall ist, relevant sein.
Hinweise in Bezug auf "Investition (Mittelherkunft) und Finanzierung (Mittelverwendung)".
Die Hausgemeinschaft kann nicht die Gestaltung des Mietgegenstandes übernehmen, da die Absicht in der Gestaltung nicht von der Hausgemeinschaft je Mietvorhaben vorhersehbar ist. Allerdings kann die Hausgemeinschaft mit der zuständigen Hausverwaltung einen Geschäftsplan mitbetreuen, so ein Mietinteressent seine Vorhaben gemäß der für ihn notwendigen Investitionen so auch mitteilt. Begründung, ein Mieter, der in das Objekt(, beispielsweise eine Schule für Erwachsene, also, an sich in die nicht dort untergebrachte Universität) investiert, er sollte Rechtssicherheit darüber haben, wie diese, ja, Investitionen, im Verhältnis von Mieter und Eigentümer zu beurteilen sind. So ist bei hohen Investitionen dieses Verhältnis eben über die frei zu vereinbarende Miete gestaltbar(, da ja nur dann dem Prinzip von Angebot und Nachfrage entsprochen sein kann.).
Hilfestellung durch die Hausverwaltung und Hausgemeinschaft.
Interessenten kann natürlich auch in vielerlei Hinsicht geholfen werden, da die Hausverwaltung sowohl in steuerlichen wie auch baurechtlichen Fragestellungen Rat erteilen kann. Auch kann man etwaige Voranmeldungen bei Behördenwegen, so gewünscht, erleichtern. Ideal wäre es (in jedem Fall), so ein Mieter mit der Hausverwaltung und der Hausgemeinschaft zu einem längerfristigen Vorhaben gelangt, welches insbesondere den Erfolg des Mieters gewährleistet, da nur so der Erfolg auf das verwaltete Objekt, also, sowohl auf die Verwaltung als auch das Eigentum rückwirken kann.
Kosten der Anmietung.
Derzeit
nicht sinnvoll per konkretem (Geld)Betrag zu nennen, da die Vorhaben
der
Mietinteressenten eben nur in Rücksprache mit der Hausverwaltung und der
Hausgemeinschaft auf die Realisierbarkeit geprüft und vorgestellt sein
können. Vorhaben, die weder den Vorstellungen der Hausverwaltung, der
Hausgemeinschaft noch den in Österreich hierfür zuständigen
Institutionen entsprechen, sie können nicht weiter verfolgt werden, da
dies in der Abwicklung des zu betreuenden (Objekt)Gegenstandes nicht
realisierbar ist und somit nur in der Planbarkeit Bestand hätte.
Unabhängig davon kann man wie folgt versichern.
- Monatliche Hauptmiete (Netto, und je nach beruflicher Absicht).
- Betriebskosten (nach persönlicher Erklärung).
Es sei angemerkt, eine Besichtigung ist mit Frau Magistra, angeblich Barbara Hofer heissend, also, mit dieser einen von allen Frauen, erreichbar unter der Telefonnummer (0043) 0699 19 46 95 90, möglich und mit dieser (über eine später bei Finanz abzurechnende Steuer per Abgabe und Konto, ja, ganz) individuell zu vereinbaren, da diese in dieser Angelegenheit derzeit per Vollmacht beauftragt erscheint.
Referenzen.
#. Hinweis: Zitiert https://www.hofer.cc/.
#. Hinweis: Zitiert https://bene.com/de/.
#. Hinweis: Zitiert https://www.elektroeigner.at/.
#. Hinweis: Zitiert https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/.
#. Hinweis: Zitiert https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Denk/ku_liegenschaftstransaktionen_folien_4._einheit.pdf.
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